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Fortbildungsangebote im DRK Pflegeakademieverbund in Baden-Württemberg

Jessica Daraev

Tel.: 0 74 41 / 8 67 - 1201
Fax: 0 74 41 / 8 67 - 1299

jessica.daraev@drk-kv-fds.de

Die DRK-Pflegeakademie Baden Württemberg ist von DRK-Kreisverbänden unter der Federführung der Kreisverbände Zollernalb und Mosbach gegründet worden. Sie bietet landesweit Weiterbildungen für Pflegekräfte und pflegende Angehörige an. Angesprochen sind die Leitungs- und Führungskräfte in Pflegeheimen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen sie jährliche Fortbildungen in Erster Hilfe absolvieren. 

Der DRK Akademieverbund setzt die einzelnen Schulungen in Baden-Württemberg nach festgelegten Qualitätskriterien um. Für alle Schulungen wurden Curricula erstellt, um ein einheitliches Schulungskonzept sicher zu stellen. Die Schwerpunkte der Schulungen liegen neben dem Fachbereich Erste Hilfe auch in den Bereichen Hygiene/Desinfektion, Häusliche Krankenpflege sowie die Ausbildung zum Helfer / zur Helferin in der Pflege (nach DRK-Ausbildungsordnung).

Die Anmeldung zu den Lehrgangsangeboten erfolgt über den folgenden Link zur Pflegeakademie. Auf der Homepage der Pflegeakademie finden Sie die einzelnen Schulungen in Ihrer Nähe und können sich direkt Online anmelden. 

Fortbildungsverpflichtung für Pflegekräfte

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V, der die Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern regelt. Die Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege sind zur Fortbildung verpflichtet. "Wird die Fortbildung nicht nachgewiesen, sind Vergütungsabschläge vorzusehen. Dem Leistungserbringer ist eine Frist zu setzen, innerhalb derer er die Fortbildung nachholen kann." (SGB V, §132 (4))

Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende vier Bereiche:

  • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
  • Pflegeprozessdarstellung
  • aktuelle Hygienevorschriften
  • Erste Hilfe

Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe absolvieren. Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.

In vier Unterrichtsstunden á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.

Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung:

  • die Besonderheit der Durchführung bei Pflegenden erläutern
  • die Notfallsituationen einschätzen
  • ein adäquaten Notruf absetzen
  • Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
  • die stabile Seitenlage herstellen
  • spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …)
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
  • die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen) 

 

 

Fit in erster Hilfe für Pflegekräfte

Jährliche Erste Hilfe Fortbildung nach Vorgabe des MDK über 2 Unterrichtseinheiten, von je 45 Minuten Dauer. 

Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.