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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ansprechpartner

Herr Dieter Dettinger Tel.: 0 74 41 / 8 67 - 1000 Fax: 0 74 41 / 8 67 - 9902 dieter.dettinger@drk-kv-fds.de

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Während dieser Zeit können Sie bei uns im Krankentransport, der Sozialen Arbeit sowie im Bereich Ehrenamt und Bildung aktiv werden. Sie erhalten eine Ausbildung, die Sie im gesamten Deutschen Roten Kreuz und im internationalen Roten Kreuz einsetzen können. Zusätzlich nehmen Sie an persönlichkeitsbildenden Seminaren für FSJ'ler*innen teil. Beim Start des FSJ sollten Sie mindestens 18 Jahre alt sein und seit 3 Monaten den Führerschein haben. Hinweise zur Bewerbung finden Sie unten.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Im DRK-Kreisverband Freudenstadt arbeiten seit 2015 regelmäßig mehr als 20 Freiwillige in unterschiedlichen Bereichen. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig an allen Wochentagen geleistet. Die Einsatzfelder sind:

  • Erste Hilfe Ausbilder*in
  • Fahr- und Unterstützungsdienste im Bereich Soziale Dienste, Hausnotruf und Kleidershop
  • Krankentransport im Bereich Rettungsdienst

 

 

 

 

Roland Heller
Rettungsdienstleiter

Tel.: 0 74 41 - 8 67 - 5000
Fax: 0 74 41 - 8 67 - 5099
roland.heller@drk-kv-fds.de

Wer kann teilnehmen?

Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK.

In unserem Kreisverband wendet sich das FSJ an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen im Rahmen ihres Tätigkeitsfelds ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen. Sie erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Der DRK-Kreisverband zahlt ein Taschengeld, Verpflegungsgeldzuschuss und Fahrkostenzuschuss. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Die Freiwilligendienste des DRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.