Was muss ich tun wenn ich einen Krankentransport benötige?
Weshalb kann sich ein vorher rechtzeitig angemeldeter Krankentransport verzögern?
Was kostet ein Krankentransport und wer trägt die Kosten?
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Krankentransporte zu amb. Behandlungen sind im Vorfeld zwingend von der zuständigen Krankenkasse zu genehmigen
Der Eigenanteil für die Kosten des Krankentransports ist als Zuzahlung zu leisten. Er beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Eine entsprechende Rechnung werden Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.