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Demenzberatungsstelle

Wir sind für Sie jederzeit erreichbar unter Telefon: 0 74 41/8 67 - 1710

Ansprechpartnerin

Frau Marion Schmid

Kreissozialleiterin
marion.schmid@drk-kv-fds.de

Sie selbst, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Entwickelt sich im Angehörigen- oder Bekanntenkreis eine demenzielle Erkrankung tauchen viele Fragen auf. Unsere Demenzberater vor Ort unterstützen Sie dabei, eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Beratung mit Herz und Verstand

In der Beratung haben Sie die Möglichkeit, sich über die Krankheit, ihren Verlauf und die Besonderheiten des Umgangs mit an Demenz Erkrankten Menschen zu informieren. In den Beratungsgesprächen werden unter Berücksichtigung der individuellen Lebens- und Versorgungssituation des an Demenz Erkrankten alle Fragen ausführlich besprochen. Wir geben Ihnen  Ratschläge und Hinweise über Unterstützungsangebote im Kreis Freudenstadt.

Basierend auf vielfältige Informationen und Erfahrungen in der Demenzarbeit sowie Kenntnisse der möglichen gesetzlichen Ansprüche auf Unterstützung und bestehender Hilfs- und Entlastungsleistungen erhalten Sie praktische Ratschläge und Hinweise für die Bewältigung der Versorgungsaufgabe.

In der Demenzberatungsstelle erhalten Sie Auskunft und Hilfe zu folgenden Themen:

  • Krankheitsbild Demenz und Alzheimer
  • Diagnose und Therapie der Demenzerkrankung
  • Probleme im täglichen Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen 
  • Fragen der Pflegeversicherung und des Betreuungsrechtes, Antragstellung von Pflegestufe und Betreuungsleistungen
  • Schulungskurse für Angehörige
  • Teilnahme an einer Angehörigen Selbsthilfegruppe
  • Unterstützung bei Versorgung und Pflege bei an Demenz erkrankten Menschen

In einem individuellen Beratungsgespräch wird Ihre persönliche Situation analysiert. Für krankheitsbedingte Verhaltensstörungen werden Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Zu Problemen und Konflikten werden die Ursachen betrachtet und Lösungen empfohlen. Für den Betreuungs- und Pflegealltag werden über Entlastungshilfen informiert. Bei Überlastung werden die Unterstützungs- und Versorgungsmöglichkeiten benannt.

Wer kann die Demenzberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jede und jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen. Wenn Sie Fragen rund um das Thema Demenz haben oder Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags mit demenziell Erkrankten benötigen, sind Sie bei uns richtig. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Was leistet die Pflegeversicherung für demenziell Erkrankte?

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)

2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme

3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)

4.    hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

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Die Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
  • Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

    Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören z.B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

    Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

    Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

    Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.

    Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

    Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

    Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

    Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

    Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege. 

    Ambulante Wohngemeinschaften, ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

    Stationäre Pflege, ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. 

    Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

    Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, etc. lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberater vor Ort beraten.

Demenz Netz Freudenstadt

Weitere Informationen zum Demenz Netz Freudenstadt hier

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.