Der Betreuungsverein des DRK-Kreisverbands Freudenstadt ist seit 1994 als anerkannter Betreuungsverein nach § 3 AG BtG i. V. m. § 14 BtOG tätig. Er ist zuständig für die rechtliche Betreuung von volljährigen Menschen, die im Landkreis Freudenstadt wohnen und infolge von psychischer oder körperlicher Krankheit, seelischer oder geistiger Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig erledigen können.
Betreuung bedeutet die rechtliche Vertretung eines Menschen, der wegen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Der rechtliche Betreuer unterstützt die betreute Person in den Aufgabenkreisen, für die er durch das zuständige Betreuungsgericht bestellt wurde. Diese können z.B. die Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge umfassen. Während der Tätigkeit unterliegt der rechtliche Betreuer der Kontrolle durch das zuständige Betreuungsgericht.
Dazu werden die sieben Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins vom Betreuungsgericht als Vereinsbetreuer bestellt. Sie führen über 173 Betreuungen im Landkreis Freudenstadt.
Sie erfahren das befriedigende Gefühl, eine sinnvolle Arbeit zu tun. Sie erkennen das konkrete Ergebnis Ihrer Hilfen. Sie machen neue Erfahrungen im Umgang mit Menschen, gewinnen neue Sichtweisen und erweitern Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten.
Um Betreuer zu werden, braucht man die Bestellung durch das Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist und ein Betreuer bestellt wird. Vielleicht haben Sie Interesse, eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen? Dann rufen Sie uns an: Frau Mast, Telefon: 07441/867-1301 oder Frau Gernsheimer, Telefon: 07441/867-1312. Wir geben wir Ihnen alle erforderlichen Informationen in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns über Ihr Engagement.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.