Über 100 Besucher bei Vortrag zu "Mein Wille geschehe"
Dornstetten. Der DRK-Ortsverein Dornstetten/Glatten/Schopfloch lud in Kooperation mit dem Autohaus Weinläder aus Dornstetten zum Ärztevortrag ins Autohaus ein. Dr. Klaus Rademacher, Oberarzt Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt und Leiter des Geriatrischen Schwerpunktes, referierte am Montagabend zu "Mein Wille geschehe: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung".
Im Namen des DRK-Ortsvereins Dornstetten/Glatten/Schopfloch begrüßte Conny Schwab die Gäste. Solche Vorträge würden schon fast zur Tradition in Dornstetten gehören, jedoch haben die Organisatoren nicht mit so vielen Gästen gerechnet. Für 80 Gäste sei bestuhlt gewesen, weitere 20 Stühle wurden dazu geholt, aber auch diese hätten nicht ausgereicht.
Das unterstrich auch Hans Holzberger vom Autohaus Weinläder, in dem der Vortrag stattfand. Die zahlreichen Besucher würden verdeutlichen, dass das Thema brandaktuell sei.
Regelmäßig habe Dr. Klaus Rademacher mit Themen rund um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu tun. Um die Bevölkerung aufzuklären und Unklarheiten zu beseitigen, veranschaulichte er die Bereiche mit Beispielen.
"Jeder, egal ob jung oder alt, sollte sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigen", betonte der Oberarzt Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt. Wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr mitteilen könne, dann greife die Patientenverfügung und es werde nach dem mutmaßlichen Willen gehandelt, zum Wohle des Patienten, erklärte der Leiter des Geriatrischen Schwerpunktes.
Dabei sei die Patientenverfügung oft nicht nur wichtig für den Patienten, sondern für dessen Angehörige. "Oft erlebe ich Angehörige, die nicht wissen, ob sie alles richtig machen", betonte er, dass Kinder oft ein inniges Verhältnis hätten, aber oft nicht über den Willen des Patienten nach Erkrankung gesprochen werde.
Immer wieder betonte er, dass es für Patientenverfügungen zahlreiche Vorlagen gebe. Eine Ausführung hatte er dabei, weitere gebe es auch im Internet. "Man braucht keinen Notar", unterstrich er, dass die Patientenverfügung eigenständig ausgefüllt werden könne.
Bei der Vorsorgevollmacht drehe sich alles um die Frage "Wer entscheidet für mich, wenn ich das nicht mehr eigenständig kann?". Dr. Klaus Rademacher erklärte den Unterschied zwischen Bevollmächtigter und Betreuer. Den Bevollmächtigten würde man freiwillig beauftragen und er würde eigenständig, ohne staatliche Beaufsichtigung handeln. Der Betreuer wird vom Gericht überwacht und untersteht der Aufsicht und der Kontrolle. Betreuer bleibe man bis zum Tod, Bevollmächtigter sei man auch danach noch.
Dr. Klaus Rademacher unterstrich, dass mit der Vorsorgevollmacht konkrete Vertretungssituationen geklärt werden. Wichtig sei, dass in der Vorsorgevollmacht alles rund um die Themenfelder "Gesundheit und Freiheit" sowie das Handeln mit "Tod als Folge" geklärt sein muss. Dazu hakte ein Zuhörer nach, denn er habe bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht vor einigen Jahren erstellen lassen. Wenn die Themen nicht enthalten wären, was solle er tun. Dr. Klaus Rademacher empfahl ihm, diese nachträglich eintragen zu lassen.
Eine Vorsorgevollmacht könne formlos sein. Wenn Grundbucheinträge oder Immobilien betroffen seien, empfahl der Referent, einen Notar aufzusuchen. Ebenso riet er, die Unterschrift auf den Vorsorgevollmacht-Unterlagen beglaubigen zu lassen.
Die Betreuungsverfügung sei ein weiteres Dokument, beispielsweise für Menschen, deren Angehörige nicht in der Umgebung wohnen würden. Am Beispiel des hilfreichen Nachbars, der einen Teil der Aufgaben übernehmen würde, veranschaulichte er die Betreuungsverfügung.
Im Anschluss an den über einstündigen Vortrag stellten die Zuhörer Fragen. Sie wollten zum Beispiel der 18-jährigen Magersüchtigen, die zwangsernährt werden könnte, wissen, ob sie noch ein Kind sei und die Eltern entscheiden dürften. Dr. Klaus Rademacher erklärte, dass jeder, der volljährig sei, eigenverantwortlich handle. Nur bei Minderjährigen dürften die Eltern entscheiden. Im Anschluss tauschten sich die Gäste bei einem kleinen Imbiss aus.