17 Teilnehmer bei Seminar zu Betreuungsrecht
Der Betreuungsverein des DRK-Kreisverbands Freudenstadt begrüßte am Mittwoch 17 Teilnehmer im Rotkreuzzentrum, Hirschkopfstraße 18 in Freudenstadt zum aufeinander aufbauenden kostenlosen Seminar zur Einführung ins Betreuungsrecht "Grundwissen für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte".
Nicht nur Betreuer, sondern auch Interessierte und Mitglieder des Stadtseniorenrates Freudenstadt machten beim zweiteiligen Seminar mit. Die Interessierten konnten Fragen stellen, erfuhren mehr zu Praxisbeispielen und wurden umfangreich in die Themengebiete eingeführt.
Die Zuhörer notierten, dass das Betreuungsrecht seit 1992 besteht und dass man heute von einem Betreuer und nicht mehr von einem Vormund spreche. Was der Unterschied zwischen einem ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuer ist, wurde mit Beispielen erarbeitet.
Ebenso erklärten die beiden Referenten, dass ein Betreuer eher ein Organisator sei. Er sei nicht derjenige, der beispielsweise soziale Dienstleistungen beim Betreuten umsetze, wie Putzen, Einkaufen oder ähnliches.
Ein Betreuer habe einen Überblick über die Finanzen, müsse Entscheidungen bei Gesundheitsfragen, Wohnungsfragen und Problemen treffen - jedoch in Abstimmung mit dem Betreuungsgericht. Denn ein Betreuer könne nicht einfach so schwerwiegende Entscheidungen treffen, müsse er alles festhalten. Der Betreuer müsse beispielsweise jährlich Berichte an das Betreuungsgericht schicken.
Die Anwesenden berichteten von ihren Erfahrungen, betreuten manche ihre behinderten Familienangehörigen.
Immer wieder unterstrichen Anneliese Knöpfler, Betreuungsbehörde des Landratsamts Freudenstadt, und Michaela Mast, Betreuungsverein DRK-Kreisverband Freudenstadt, dass in einer Vorsorgevollmacht alles umfangreich geregelt werden müsse. Fehlen bestimmte Bereiche oder würden Fragen offen bleiben, dann würde das Betreuungsgericht über einen Betreuer nachdenken. Ansonsten werde derjenige die Entscheidungen treffen, der in der Vorsorgevollmacht genannt wird.
Ein Zuhörer wollte wissen, welche Form so eine Vorsorgevollmacht haben müsse. Michaela Mast erklärte, sie sollte schriftlich sein. Würde es sich um Grundstücksfragen handeln, empfahl sie eine notarielle Beurkundung.
Aus den Erfahrungen nach 15 Jahren als Betreuerin berichtete Michaela Mast, die erklärte: "Man lernt bei jeder Betreuung etwas Neues. Es verändert sich immer wieder etwas und es kommt immer wieder was Neues dazu." Das stellte sich auch bei den Erfahrungsberichten der Anwesenden heraus.
Im zweiten Teil des Seminars wird es um die Aufgabenkreise gehen. Zudem werden die Teilnehmer erfahren, wie umfangreich eine Betreuung ist, denn die Betreuung endet erst mit dem Tod des Betreuten und dem Schlussbericht.
Besonders freuten sich Anneliese Knöpfler und Michaela Mast, dass sich Interessierte nach dem Seminar vorstellen können, so ein Ehrenamt zu übernehmen. Aktuell gibt es im Landkreis 30 Betreuer, wobei weitere Ehrenamtliche gebraucht werden. Betreuer könne jeder werden, der seine Angelegenheiten eigenständig regeln könne und gut im Organisieren sei.
Interessierte können sich an den Betreuungsverein wenden:
Michaela Mast
Tel: 07441/867-90