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Krankentransport

Sie benötigen einen Krankentransport? Wählen Sie die 07441 19222 - rund um die Uhr erreichbar.

Achtung:

Die Rufnummer des Krankentransportes ist nur noch mit der

Vorwahl 07441

(07441 19222) zu erreichen.

Andere Rufnummern sind von der Umstellung nicht betroffen.

Im Landkreis Freudenstadt sind täglich 8 Krankentransportwagen im Einsatz, welche die sichere Hin- und Rückfahrt von Patienten in ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis gewährleisten.

Die Krankentransportwagen sind gestaffelt 24 Stunden am Tag im Einsatz.

Unser Auftrag?

Ihr Wohlergehen, Ihre Sicherheit und Ihre Bedürfnisse.

Jeder Krankentransportwagen wird durch zwei qualifizierte Mitarbeiter/-innen besetzt, die über die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen verfügen.

Wachenleiter:

Herr Patrick Liedtke
Wachenleiter Krankentransport

Jährlich werden ca. 15 Freiwillige für die Arbeit im Krankentransport ausgebildet. Sie sind eine große Unterstützung im Team des Krankentransports und tragen somit täglich dazu bei, Ihr Ziel als Patient zu erreichen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Was muss ich tun wenn ich einen Krankentransport benötige?

    Die Nummer für einen Krankentransport im Landkreis Freudenstadt lautet 07441 / 19222.

    Für einen Krankentransport außerhalb des Landkreises muss die 19222 mit Vorwahl des entsprechenden Landkreises gewählt werden.

  • Weshalb kann sich ein vorher rechtzeitig angemeldeter Krankentransport verzögern?

    Selbstverständlich bemühen wir uns einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dennoch kann es trotz einer rechtzeitigen Anmeldung eines Krankentransportes zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

    Der Grund hierfür ist in aller Regel ein erhöhtes Einsatzaufkommen, welches auf die entsprechenden Fahrzeuge des Krankentransportes disponiert werden muss.

    Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

     

    Wir halten unsere Fahrten ein.

    Für den Fall einer Verspätung bitten wir Sie um etwas Geduld. Die Mitarbeiter des Krankentransportes sind sicher schon auf dem Weg zu Ihnen.

  • Was kostet ein Krankentransport und wer trägt die Kosten?

     Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

    Der Eigenanteil für die Kosten des Krankentransports ist als Zuzahlung zu leisten. Er beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

    Eine entsprechende Rechnung werden Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.