Auszeit für pflegende Angehörige
Auszeit für pflegende Angehörige
Ein weiterer Aspekt unserer DRK-ServiceZeit liegt in der Entlastung pflegender Angehöriger im Alltag. Das DRK ermöglicht Ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit von dieser großen, anspruchsvollen Aufgabe, damit sie wieder durchatmen können. Ganz ohne schlechtes Gewissen, denn Sie sind gut von uns versorgt und betreut. Das wird Ihnen beiden guttun.
Was umfasst die DRK-ServiceZeit?
Was umfasst die DRK-ServiceZeit?
Wir helfen gern – unser Angebot:
Wir helfen gern – unser Angebot:
Unser Angebot von entlastenden Hilfen im Alltag ist umfassend und beinhaltet beispielsweise:
- Beratung bei Fragen zur Pflegeversicherung
- Reinigungsarbeiten im Haushalt (z.B. Wischen und Saugen), Kehrwoche, Wäschepflege
- Kochen und Einkaufen
- Begleitung zum Arzt, zu Behördengängen, zur Apotheke, zum Einkaufen – Achtung, kein Fahrdienst
- Begleitung in die Bücherei, zum Seniorennachmittag, zu kulturellen Veranstaltungen, gemeinsame Spaziergänge - Achtung, kein Fahrdienst
- Gesprächspartner und "Kümmerer" für alle kleinen und großen Sorgen
- Hilfestellung vor einem notwendigen Krankenhaus- oder Reha-Aufentha
Vorteile für Sie
Vorteile für Sie
- Flexibilität
Das Angebot umfasst "Zeit", keine fix vereinbarten Leistungen. So können wir unsere Unterstützung schnell und flexibel auf Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen. - Service
Wir besprechen mit Ihnen, wie wir Sie im Alltag ganz individuell unterstützen können und richten unsere Leistungen danach aus - Qualität
Unsere Mitarbeiter/-innen sind geschult, nehmen Veränderungen wahr und leiten sinnvolle Maßnahmen in die Wege. - Zuverlässigkeit
Wir sind für Sie da und kümmern uns zuverlässig um Sie und Ihre Wünsche rund um den Haushalt.
Wer hat Anspruch auf die DRK-ServiceZeit?
Wer hat Anspruch auf die DRK-ServiceZeit?
Über die Pflegeversicherung bestehen verschiedene Möglichkeiten, Leistungen der Hauswirtschaft und andere Unterstützung ganz oder teilweise von den Pflegekassen erstattet zu bekommen: Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Erstattung von Erstattungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich*.
*Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Betrag wird ganz oder teilweise über Kostenerstattung bei der Pflegekasse refinanziert.
Wie geht es weiter?
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir besprechen alles Weitere gemeinsam - die Kontaktdaten finden Sie oben.