- aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
- Pflegeprozessdarstellung
- aktuelle Hygienevorschriften
- Erste Hilfe
In vier Unterrichtsstunden á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.
Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung:
- die Besonderheit der Durchführung bei Pflegenden erläutern
- die Notfallsituationen einschätzen
- ein adäquaten Notruf absetzen
- Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
- die stabile Seitenlage herstellen
- spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …)
- die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
- die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)