Der Veranstaltungsort ist die Hirschkopfstraße 18 in Freudenstadt.
Die Gesundheitssorge ist ein häufig angeordneter Aufgabenbereich bei rechtlichen Betreuungen. Ehrenamtlichen Betreuern ist nicht immer klar, welche Pflichten, Aufgaben und Rechte sie als Betreuer eines Patienten haben.
Fragen kommen auf wie beispielsweise: Wann kann ein Betreuer in ärztliche Maßnahmen einwilligen? Wie geht ein Betreuer mit besonders gefährlichen Heilbehandlungen um? Unter welchen Voraussetzungen ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich? Was ist, wenn der Betreute sich nicht behandeln lassen möchte? Sind ärztliche Zwangsbehandlungen im Betreuungsrecht zulässig? Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab? Herr Müller-Fenge, langjähriger Betreuungsrichter am Amtsgericht Freudenstadt gibt Antworten auf diese und weitere Fragen.
Interessierte können sich bis spätestens 17. September unter Telefon: 07441/867-1301/-1310 oder per E-Mail an michaela.mast@drk-kv-fds.de oder theresa.saile@drk-kv-fds.de anmelden.