Das DRK ist die größte im Rettungsdienst tätige Hilfsorganisation und legt gerade auch in diesem Bereich Wert auf die bewährte Mitarbeit von Zivil-dienstleistenden und jungen Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) ableisten.
Zivildienstleistende und FSJler, die im Rettungsdienst mitarbeiten möchten, erhalten vom DRK mindestens eine vierwöchige theoretische sowie eine zweiwöchige klinische und praktische Ausbildung (im Kranken-haus) zum Rettungshelfer. Nach dieser Ausbildung und einer ausführlichen Einweisung in der Rettungswache arbeiten die Zivildienstleistenden ge-meinsam mit Rettungsassistenten und Rettungssanitätern vorwiegend im qualifizierten Krankentransport, aber auch in der Notfallrettung. Voraus-setzung für diese Tätigkeit ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B und eine gesundheitliche Eignung.
Da der Rettungsdienst für die Bevölkerung "rund um die Uhr" bereitstehen muß, ist der Einsatz in diesem Bereich auch im Schichtdienst, nachts und am Wochenende erforderlich. Während oder nach dem Ende des Zivil-dienstes kann eine weiterführende Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden. Auch eine Berufsausbildung zum Rettungsassistenten ist nach dem Zivildienst möglich.
Befreiung von der Wehrpflicht
Wehrpflichtige Interessenten, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
können durch ihre Verpflichtung für die Dauer von mindestens 6 Jahren
vom Grundwehrdienst befreit werden. Voraussetzung ist allerdings,
daß bisher weder ein Einberufungsbescheid (noch dessen Ankündigung)
zugestellt wurde.
Die zu leistende Dienstpflicht erfordert in diesem Fall eine jährliche Mitwirkung von ca. 200 Stunden. Dabei kann die Mitwirkung
während der Dauer eines jährlichen Erholungsurlaubs bis zu einem
Umfang von 6 Wochen unterbrochen werden. In begründeten Fällen
kann darüber hinaus Sonderurlaub gewährt werden.
Die Freistellung beim Deutschen Roten Kreuz ist neben dem Zivildienst eine weitere Alternative zum Grundwehrdienst der Bundeswehr. Jeder kann frei entscheiden, ob er den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr ableistet oder sich beim Roten Kreuz freistellen läßt, ohne eine Begründung dafür abgeben zu müssen.
Der Freigestellte verpflichtet sich dabei für 6 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz und muß eine gewisse Anzahl von Stunden im Jahr ableisten. Als Gegenleistung dazu erübrigt sich der Grundwehrdienst.
Die Freistellung wird, genau wie der Zivildienst, als vollwertiger Ersatz für den Grundwehrdienst angerechnet. Die Freistellung ist für all diejenigen interessant, die direkt nach der Schule bzw. der Lehre mit der Ausbildung bzw. der Arbeit beginnen möchten, ohne ein Jahr an den Wehrdienst bzw. Zivildienst zu verlieren.
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