Die Notfallrettung dient der notfallmedizinischen Versorgung, Herstellung der Transportfähigkeit und Transport von Notfallpatienten.
Ein Rettungswagen (RTW) ist grundsätzlich mit mindestens zwei qualifizierten Personen besetzt und zwar mit einem verantwortlichen Rettungsassistenten als Fahrzeugführer und einem Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter.
Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist grundsätzlich mit einem Rettungsassistenten und einem Notarzt besetzt, wobei der Rettungs-assistent Fahrer und Assistent des Notarztes ist.
Die Berufsausbildung zum Rettungsassistent(in):
- endet mit einer staatlichen Prüfung (Staatsexamen)
- qualifiziert den Schüler in der Notfallrettung als Fahrzeugführer (Verantwortlicher) auf dem Rettungswagen und als Assistent des Notarztes auf dem Notarzteinsatzfahrzeug tätig zu sein
Die Ausbildung wird im Rettungsassistenten-Gesetz (RettAssG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten (RettAssAPrV) geregelt.
Es bestehen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:
- Vollzeitausbildung (2 Jahre)
- Verkürzte Ausbildung als Rettungssanitäter
- Verkürzte Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger(in)
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